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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock Wardow

Hebesätze Wardow

Landkreis Rostock · AGS 13072112 · 1.328 Einwohner

Gewerbesteuer
339 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
354 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
248 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Wardow gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 339 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 354 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 31 Prozentpunkte.

Was der Wert für Wardow bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Wardow im niedrigsten Fünftel; der Satz von 339 % kommt insgesamt 7 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 101 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 182-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Wardow im Überblick

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wardow, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wardow 339 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rostock 370 % Berichtsjahr 2024 −31 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −41 Prozentpunkte

Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wardow auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Rostock mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wardow Grundsteuer B
Altkalen 339 % 0 Prozentpunkte 354 %
Finkenthal 339 % 0 Prozentpunkte 365 %
Hohen Sprenz 339 % 0 Prozentpunkte 354 %
Am Salzhaff 340 % +1 Prozentpunkte 420 %
Broderstorf 340 % +1 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Wardow konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 339 % sind das 11.331,08 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.370,42 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo die Festsetzung für Wardow nachzulesen ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Wardow, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Wardow noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wardow

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wardow?

In Wardow gilt ein Hebesatz von 339 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.331,08 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wardow?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 354 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Wardow hoch?

Gemessen am Median Landkreis Rostock von 370 % liegt der Satz von Wardow 31 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Wardow. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Wardow
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.