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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Wackerow

Hebesätze Wackerow

Landkreis Vorpommern-Greifswald · AGS 13075141 · 1.557 Einwohner

Gewerbesteuer
450 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
700 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
560 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Wackerow ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 450 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 700 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 60 Prozentpunkte.

Wie Wackerow bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Wackerow im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 450 % setzen bundesweit 136 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 714 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 158-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Wackerow ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Wackerow, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Wackerow 450 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Greifswald 390 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +70 Prozentpunkte

Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Wackerow auf Platz 133, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Wackerow

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Wackerow Grundsteuer B
Anklam 450 % 0 Prozentpunkte 490 %
Jatznick 450 % 0 Prozentpunkte 450 %
Nieden 450 % 0 Prozentpunkte 438 %
Stolpe an der Peene 450 % 0 Prozentpunkte 450 %
Torgelow 450 % 0 Prozentpunkte 475 %

Was der Hebesatz in Wackerow in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 450 % ergibt das 15.041,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Wackerow nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Wackerow noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Wackerow

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Wackerow?

Wackerow setzt 450 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 15.041,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Wackerow?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 700 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Wackerow hoch?

Gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 % liegt der Satz von Wackerow 60 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Wackerow per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Wackerow
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.