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Thüringen Landkreis Weimarer Land Vollersroda

Hebesätze Vollersroda

Landkreis Weimarer Land · AGS 16071093 · 215 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

340 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Vollersroda aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Weimarer Land liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 55 Prozentpunkte.

Wo Vollersroda im Vergleich steht

Der Wert von 340 % ordnet Vollersroda im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 544 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 15 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 534-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Vollersroda nach Quelle

Vergleichswerte stammen immer aus einem einheitlichen Berichtsjahr. Liegt ein neuerer Landeswert vor, erscheint er in der Tabelle, bleibt aber aus der Differenzrechnung heraus.

Gewerbesteuer-Hebesatz Vollersroda, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Vollersroda 340 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weimarer Land 395 % Berichtsjahr 2024 −55 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Weimarer Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vollersroda auf Platz 5, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Vergleichbare Gemeinden in der Nähe

Gemeinden im Landkreis Weimarer Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Vollersroda Grundsteuer B
Mellingen 330 % −10 Prozentpunkte 300 %
Niedertrebra 350 % +10 Prozentpunkte 400 %
Großheringen 325 % −15 Prozentpunkte 300 %
Ettersburg 357 % +17 Prozentpunkte 389 %
Kapellendorf 357 % +17 Prozentpunkte 389 %

Ein Rechenbeispiel für Vollersroda

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 340 % macht daraus 11.364,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo die Festsetzung für Vollersroda nachzulesen ist

Vollersroda legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Vollersroda fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vollersroda

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vollersroda?

Der Hebesatz liegt bei 340 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 11.364,50 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vollersroda?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 360 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Vollersroda hoch?

Der Median Landkreis Weimarer Land liegt bei 395 %. Vollersroda liegt damit 55 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Vollersroda durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Vollersroda
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Diese Seite gibt festgesetzte Werte mit Fundstelle wieder und erteilt keine steuerliche Beratung. Was gilt, steht in der Satzung und im Bescheid. Regeln: Methodik, Werkzeug: Gewerbesteuer berechnen.