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Hessen Landkreis Waldeck-Frankenberg Vöhl, Nationalparkgemeinde

Hebesätze Vöhl, Nationalparkgemeinde

Landkreis Waldeck-Frankenberg · AGS 06635019 · 5.503 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
540 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Vöhl, Nationalparkgemeinde gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 540 %. Der Median Landkreis Waldeck-Frankenberg liegt bei 390 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Vöhl, Nationalparkgemeinde hoch?

444 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 390 % fest. Damit liegt Vöhl, Nationalparkgemeinde im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 190 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 283-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Vöhl, Nationalparkgemeinde im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Vöhl, Nationalparkgemeinde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Vöhl, Nationalparkgemeinde 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Waldeck-Frankenberg 390 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 21 Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vöhl, Nationalparkgemeinde auf Platz 9, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Vöhl, Nationalparkgemeinde Grundsteuer B
Bad Arolsen 390 % 0 Prozentpunkte 500 %
Rosenthal 390 % 0 Prozentpunkte 375 %
Bad Wildungen 380 % −10 Prozentpunkte 360 %
Edertal, Nationalparkgemeinde 380 % −10 Prozentpunkte 380 %
Frankenau, Nationalparkstadt 400 % +10 Prozentpunkte 500 %

Was die Gewerbesteuer in Vöhl, Nationalparkgemeinde konkret kostet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 390 %, also 13.035,75 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Vöhl, Nationalparkgemeinde, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Vöhl, Nationalparkgemeinde noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vöhl, Nationalparkgemeinde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vöhl, Nationalparkgemeinde?

In Vöhl, Nationalparkgemeinde gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vöhl, Nationalparkgemeinde?

Die Grundsteuer B liegt bei 540 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Vöhl, Nationalparkgemeinde hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Waldeck-Frankenberg von 390 % liegt Vöhl, Nationalparkgemeinde genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Vöhl, Nationalparkgemeinde per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Vöhl, Nationalparkgemeinde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.