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Hebesätze Vierkirchen
Vierkirchen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.
Wie Vierkirchen bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Vierkirchen im vierten Fünftel. Denselben Satz von 390 % setzen bundesweit 444 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 350-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Vierkirchen im Zahlenvergleich
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Vierkirchen | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Vierkirchen | 390 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Görlitz | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | −10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +10 Prozentpunkte |
Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Vierkirchen auf Platz 4, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Vierkirchen mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Vierkirchen | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Beiersdorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Dürrhennersdorf | 390 % | 0 Prozentpunkte | 425 % |
| Groß Düben | 390 % | 0 Prozentpunkte | 435 % |
| Großschönau | 390 % | 0 Prozentpunkte | 410 % |
| Großschweidnitz | 390 % | 0 Prozentpunkte | 320 % |
Gewerbesteuer in Vierkirchen an einem Beispiel
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 390 % ergibt das 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Wer den Hebesatz in Vierkirchen beschliesst
Zuständig für die Festsetzung ist Vierkirchen selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Vierkirchen noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Vierkirchen
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Vierkirchen?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Vierkirchen?
Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.
Ist die Gewerbesteuer in Vierkirchen hoch?
Gemessen am Median Landkreis Görlitz von 400 % liegt der Satz von Vierkirchen 10 Prozentpunkte darunter.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Vierkirchen durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.