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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Usedom

Hebesätze Usedom

Landkreis Vorpommern-Greifswald · AGS 13075137 · 1.748 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Usedom, Stadt

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Usedom setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 381 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wo Usedom im Vergleich steht

Der Wert von 381 % ordnet Usedom im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 88 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 147-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Usedom ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Usedom, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Usedom 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Greifswald 390 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Usedom auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Usedom mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Usedom Grundsteuer B
Bargischow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Benz 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Daberkow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Garz 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Grambow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Was der Hebesatz in Usedom in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 381 % macht daraus 12.734,93 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Usedom beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Usedom nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Usedom noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Usedom

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Usedom?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 381 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Usedom?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 427 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Usedom hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 % liegt Usedom 9 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Usedom selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Usedom
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.