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Schleswig-Holstein Kreis Nordfriesland Uelvesbüll

Hebesätze Uelvesbüll

Kreis Nordfriesland · AGS 01054141 · 300 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
330 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Uelvesbüll setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 330 %. Der Median Kreis Nordfriesland liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Uelvesbüll im Vergleich steht

Der Wert von 370 % ordnet Uelvesbüll im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 314 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 598 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 863-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Uelvesbüll im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Uelvesbüll, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Uelvesbüll 370 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Nordfriesland 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 133 Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Uelvesbüll auf Platz 32, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Uelvesbüll mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Nordfriesland mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Uelvesbüll Grundsteuer B
Borgsum 370 % 0 Prozentpunkte 330 %
Utersum 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Witsum 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Wittbek 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Alkersum 360 % −10 Prozentpunkte 330 %

Was die Gewerbesteuer in Uelvesbüll konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 370 % macht daraus 12.367,25 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wer den Hebesatz in Uelvesbüll beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Uelvesbüll, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Uelvesbüll noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Uelvesbüll

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Uelvesbüll?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Uelvesbüll?

330 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Uelvesbüll hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Nordfriesland von 380 % liegt Uelvesbüll 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Uelvesbüll legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Uelvesbüll
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.