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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Trennewurth

Hebesätze Trennewurth

Kreis Dithmarschen · AGS 01051118 · 233 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
325 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Trennewurth ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 40 Prozentpunkte.

Wie Trennewurth bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Trennewurth im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 933-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Trennewurth nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Trennewurth, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Trennewurth 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 +40 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Trennewurth auf Platz 81, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Trennewurth liegt

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Trennewurth Grundsteuer B
Bargenstedt 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Busenwurth 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Büsum 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Diekhusen-Fahrstedt 380 % 0 Prozentpunkte 390 %
Epenwöhrden 380 % 0 Prozentpunkte 425 %

Ein Rechenbeispiel für Trennewurth

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Trennewurth legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Trennewurth fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Trennewurth

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Trennewurth?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Trennewurth?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 325 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Trennewurth hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Dithmarschen von 340 % liegt Trennewurth 40 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Trennewurth per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Trennewurth
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.