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Hebesätze Tonndorf
Tonndorf setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Landkreis Weimarer Land liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Wie Tonndorf zum Landesdurchschnitt liegt
Tonndorf liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 483 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 395 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 318-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Tonndorf im Überblick
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Tonndorf | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Weimarer Land | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 38 Gemeinden im Landkreis Weimarer Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tonndorf auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Tonndorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Tonndorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bad Berka | 395 % | 0 Prozentpunkte | 391 % |
| Ballstedt | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Döbritschen | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Eberstedt | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Frankendorf | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
Was die Gewerbesteuer in Tonndorf konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 395 % Hebesatz sind 13.202,88 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Tonndorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Tonndorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tonndorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tonndorf?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tonndorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 389 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Tonndorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Tonndorf liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Tonndorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.