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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Testorf-Steinfort

Hebesätze Testorf-Steinfort

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074077 · 628 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Testorf-Steinfort setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 31 Prozentpunkte.

Was der Wert für Testorf-Steinfort bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Testorf-Steinfort im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 534 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 407-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Testorf-Steinfort nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Testorf-Steinfort, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Testorf-Steinfort 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 +31 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Testorf-Steinfort auf Platz 72, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Testorf-Steinfort Grundsteuer B
Benz 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Blowatz 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Boiensdorf 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Hornstorf 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Lüdersdorf 390 % 0 Prozentpunkte 430 %

Ein Rechenbeispiel für Testorf-Steinfort

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Testorf-Steinfort legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Testorf-Steinfort fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Testorf-Steinfort

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Testorf-Steinfort?

In Testorf-Steinfort gilt ein Hebesatz von 390 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Testorf-Steinfort?

Testorf-Steinfort setzt die Grundsteuer B auf 427 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Testorf-Steinfort hoch?

Gemessen am Median Landkreis Nordwestmecklenburg von 359 % liegt der Satz von Testorf-Steinfort 31 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Testorf-Steinfort selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Testorf-Steinfort
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.