Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock Tessin, Blumenstadt

Hebesätze Tessin, Blumenstadt

Landkreis Rostock · AGS 13072105 · 3.979 Einwohner

Gewerbesteuer
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Tessin, Blumenstadt setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 70 Prozentpunkte.

Was der Wert für Tessin, Blumenstadt bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Tessin, Blumenstadt im niedrigsten Fünftel; der Satz von 300 % kommt insgesamt 243 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 9 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 74-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Tessin, Blumenstadt ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tessin, Blumenstadt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tessin, Blumenstadt 300 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rostock 370 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −80 Prozentpunkte

Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tessin, Blumenstadt auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Tessin, Blumenstadt liegt

Gemeinden im Landkreis Rostock mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tessin, Blumenstadt Grundsteuer B
Blankenhagen 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Börgerende-Rethwisch, Ostseebad 300 % 0 Prozentpunkte 325 %
Cammin 300 % 0 Prozentpunkte 350 %
Carinerland 300 % 0 Prozentpunkte 300 %
Gelbensande 300 % 0 Prozentpunkte 365 %

Was der Hebesatz in Tessin, Blumenstadt in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 300 % sind das 10.027,50 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.674,00 Euro mehr. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Tessin, Blumenstadt nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Tessin, Blumenstadt noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tessin, Blumenstadt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tessin, Blumenstadt?

Tessin, Blumenstadt setzt 300 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 10.027,50 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tessin, Blumenstadt?

Die Grundsteuer B liegt bei 360 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Tessin, Blumenstadt hoch?

Tessin, Blumenstadt liegt 70 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Rostock von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Tessin, Blumenstadt legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Tessin, Blumenstadt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.