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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Tessin b. Boizenburg

Hebesätze Tessin b. Boizenburg

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076138 · 398 Einwohner

Gewerbesteuer
368 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
416 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
327 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Tessin b. Boizenburg beträgt 368 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 416 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wo Tessin b. Boizenburg im Vergleich steht

Der Wert von 368 % ordnet Tessin b. Boizenburg im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 8 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 283 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 565-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Welche Stände für Tessin b. Boizenburg vorliegen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tessin b. Boizenburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tessin b. Boizenburg 368 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −12 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tessin b. Boizenburg auf Platz 65, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Tessin b. Boizenburg liegt

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tessin b. Boizenburg Grundsteuer B
Bengerstorf 368 % 0 Prozentpunkte 400 %
Blankenberg 370 % +2 Prozentpunkte 400 %
Dambeck 370 % +2 Prozentpunkte 416 %
Kobrow 370 % +2 Prozentpunkte 400 %
Ziegendorf 370 % +2 Prozentpunkte 412 %

Wie viel Gewerbesteuer in Tessin b. Boizenburg anfällt

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 368 % macht daraus 12.300,40 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 401,10 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Welche Satzung gilt

Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Tessin b. Boizenburg und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.

Die Satzung von Tessin b. Boizenburg ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tessin b. Boizenburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tessin b. Boizenburg?

Tessin b. Boizenburg setzt 368 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.300,40 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tessin b. Boizenburg?

Tessin b. Boizenburg setzt die Grundsteuer B auf 416 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Tessin b. Boizenburg hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Ludwigslust-Parchim von 378 % liegt Tessin b. Boizenburg 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Tessin b. Boizenburg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Tessin b. Boizenburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.