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Schleswig-Holstein Kreis Segeberg Tensfeld

Hebesätze Tensfeld

Kreis Segeberg · AGS 01060087 · 684 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

370 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Tensfeld aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Kreis Segeberg liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Tensfeld bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Tensfeld im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 370 % setzen bundesweit 315 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 598 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 559-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Tensfeld im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tensfeld, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tensfeld 370 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Segeberg 350 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 95 Gemeinden im Kreis Segeberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tensfeld auf Platz 63, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Tensfeld mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Segeberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tensfeld Grundsteuer B
Bornhöved 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Daldorf 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Damsdorf 370 % 0 Prozentpunkte 330 %
Heidmoor 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Hitzhusen 370 % 0 Prozentpunkte 390 %

Was die Gewerbesteuer in Tensfeld konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 370 % ergibt das 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Tensfeld beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Tensfeld, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Tensfeld noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tensfeld

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tensfeld?

In Tensfeld gilt ein Hebesatz von 370 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.367,25 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tensfeld?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Tensfeld hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 350 %. Tensfeld liegt 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Tensfeld durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Tensfeld
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.