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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Tellingstedt

Hebesätze Tellingstedt

Kreis Dithmarschen · AGS 01051114 · 2.679 Einwohner

Gewerbesteuer
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Tellingstedt gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 320 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 295 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Tellingstedt zum Landesdurchschnitt liegt

Tellingstedt liegt im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 435 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 320 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 173 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 168-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Tellingstedt im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Tellingstedt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Tellingstedt 320 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −60 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Tellingstedt auf Platz 29, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Tellingstedt mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Tellingstedt Grundsteuer B
Barlt 320 % 0 Prozentpunkte 200 %
Brickeln 320 % 0 Prozentpunkte 295 %
Hollingstedt 320 % 0 Prozentpunkte 280 %
Immenstedt 320 % 0 Prozentpunkte 260 %
Pahlen 320 % 0 Prozentpunkte 315 %

Was die Gewerbesteuer in Tellingstedt konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 320 % Hebesatz sind 10.696,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Wer den Hebesatz in Tellingstedt beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Tellingstedt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Tellingstedt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Tellingstedt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Tellingstedt?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 320 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 10.696,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Tellingstedt?

295 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Tellingstedt hoch?

Gemessen am Median Kreis Dithmarschen von 340 % liegt der Satz von Tellingstedt 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Tellingstedt durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Tellingstedt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.