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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock Stubbendorf

Hebesätze Stubbendorf

Landkreis Rostock · AGS 13072102 · 160 Einwohner

Gewerbesteuer
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
360 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Stubbendorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 350 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 360 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wo Stubbendorf im Vergleich steht

Der Wert von 350 % ordnet Stubbendorf im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 879 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 156 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 710-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Stubbendorf ausweisen

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stubbendorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stubbendorf 350 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rostock 370 % Berichtsjahr 2024 −20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −30 Prozentpunkte

Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stubbendorf auf Platz 38, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Stubbendorf mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Rostock mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stubbendorf Grundsteuer B
Alt Bukow 350 % 0 Prozentpunkte 420 %
Bastorf 350 % 0 Prozentpunkte 400 %
Bentwisch 350 % 0 Prozentpunkte 300 %
Gnewitz 350 % 0 Prozentpunkte 360 %
Graal-Müritz, Ostseeheilbad 350 % 0 Prozentpunkte 410 %

Was der Hebesatz in Stubbendorf in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 350 % macht daraus 11.698,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.002,75 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Stubbendorf beschliesst

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Stubbendorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Stubbendorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stubbendorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stubbendorf?

In Stubbendorf gilt ein Hebesatz von 350 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.698,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stubbendorf?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stubbendorf hoch?

Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %. Stubbendorf liegt damit 20 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Stubbendorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Stubbendorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.