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Sachsen Landkreis Mittelsachsen Striegistal

Hebesätze Striegistal

Landkreis Mittelsachsen · AGS 14522540 · 4.558 Einwohner

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
320 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Striegistal beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Was der Wert für Striegistal bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Striegistal im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 178-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Striegistal im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Striegistal, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Striegistal 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Striegistal 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Mittelsachsen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Striegistal auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Nachbarn von Striegistal mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Striegistal Grundsteuer B
Altmittweida 400 % 0 Prozentpunkte 420 %
Augustusburg 400 % 0 Prozentpunkte 395 %
Claußnitz 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Flöha 400 % 0 Prozentpunkte 360 %
Geringswalde 400 % 0 Prozentpunkte 500 %

Gewerbesteuer in Striegistal an einem Beispiel

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Striegistal beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Striegistal selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Striegistal noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Striegistal

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Striegistal?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Striegistal?

Die Grundsteuer B liegt bei 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Striegistal hoch?

Gemessen am Median Landkreis Mittelsachsen von 390 % liegt der Satz von Striegistal 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Striegistal selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Striegistal
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.