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Thüringen Landkreis Sömmerda Straußfurt

Hebesätze Straußfurt

Landkreis Sömmerda · AGS 16068053 · 2.098 Einwohner

Gewerbesteuer
440 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
320 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

440 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Straußfurt aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Landkreis Sömmerda liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 45 Prozentpunkte.

Wo Straußfurt im Vergleich steht

Der Wert von 440 % ordnet Straußfurt im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 76 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 594 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 172-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Straußfurt im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Straußfurt, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Straußfurt 440 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Sömmerda 395 % Berichtsjahr 2024 +45 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +60 Prozentpunkte

Von 37 Gemeinden im Landkreis Sömmerda mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Straußfurt auf Platz 37, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Sömmerda mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Straußfurt Grundsteuer B
Riethnordhausen 425 % −15 Prozentpunkte 420 %
Gangloffsömmern 420 % −20 Prozentpunkte 420 %
Werningshausen 420 % −20 Prozentpunkte 420 %
Schwerstedt 405 % −35 Prozentpunkte 398 %
Haßleben 400 % −40 Prozentpunkte 480 %

Was die Gewerbesteuer in Straußfurt konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 440 % macht daraus 14.707,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.005,50 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Straußfurt, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Straußfurt noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Straußfurt

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Straußfurt?

440 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 14.707,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Straußfurt?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 402 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Straußfurt hoch?

Gemessen am Median Landkreis Sömmerda von 395 % liegt der Satz von Straußfurt 45 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Straußfurt per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Straußfurt
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.