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Hebesätze Strasburg (Uckermark)
In Strasburg (Uckermark) gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 381 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.
Wie Strasburg (Uckermark) bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Strasburg (Uckermark) im vierten Fünftel. Denselben Satz von 381 % setzen bundesweit 89 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 61-grösste von 726 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Strasburg (Uckermark) im Überblick
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Strasburg (Uckermark) | 381 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Vorpommern-Greifswald | 390 % | Berichtsjahr 2024 | −9 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +1 Prozentpunkte |
Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Strasburg (Uckermark) auf Platz 34, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Strasburg (Uckermark) | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bargischow | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Benz | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Daberkow | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Garz | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
| Grambow | 381 % | 0 Prozentpunkte | 427 % |
Was die Gewerbesteuer in Strasburg (Uckermark) konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 381 % ergibt das 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Strasburg (Uckermark), auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Strasburg (Uckermark) noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Strasburg (Uckermark)
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Strasburg (Uckermark)?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 381 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Strasburg (Uckermark)?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 427 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Strasburg (Uckermark) hoch?
Strasburg (Uckermark) liegt 9 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Strasburg (Uckermark). Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.