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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Stolpe auf Usedom

Hebesätze Stolpe auf Usedom

Landkreis Vorpommern-Greifswald · AGS 13075129 · 371 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Stolpe auf Usedom ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 381 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wie Stolpe auf Usedom bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Stolpe auf Usedom im vierten Fünftel. Denselben Satz von 381 % setzen bundesweit 89 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 584-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Stolpe auf Usedom nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stolpe auf Usedom, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stolpe auf Usedom 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Greifswald 390 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stolpe auf Usedom auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Stolpe auf Usedom liegt

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stolpe auf Usedom Grundsteuer B
Bargischow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Benz 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Daberkow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Garz 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Grambow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Ein Rechenbeispiel für Stolpe auf Usedom

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 381 % ergibt das 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Stolpe auf Usedom legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Stolpe auf Usedom fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stolpe auf Usedom

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stolpe auf Usedom?

Der Hebesatz liegt bei 381 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 12.734,93 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stolpe auf Usedom?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 427 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Stolpe auf Usedom hoch?

Gemessen am Median Landkreis Vorpommern-Greifswald von 390 % liegt der Satz von Stolpe auf Usedom 9 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Stolpe auf Usedom. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Stolpe auf Usedom
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.