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Sachsen Erzgebirgskreis Stollberg/Erzgeb.

Hebesätze Stollberg/Erzgeb.

Erzgebirgskreis · AGS 14521590 · 11.163 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Stollberg/Erzgeb., Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
450 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
360 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Stollberg/Erzgeb. ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Was der Wert für Stollberg/Erzgeb. bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Stollberg/Erzgeb. im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 56-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Stollberg/Erzgeb. ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Stollberg/Erzgeb., je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Stollberg/Erzgeb. 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Stollberg/Erzgeb. 400 % Berichtsjahr 2024
Median Erzgebirgskreis 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Stollberg/Erzgeb. auf Platz 27, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Stollberg/Erzgeb.

Gemeinden im Erzgebirgskreis mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Stollberg/Erzgeb. Grundsteuer B
Amtsberg 400 % 0 Prozentpunkte 440 %
Auerbach 400 % 0 Prozentpunkte 430 %
Bockau 400 % 0 Prozentpunkte 371 %
Börnichen/Erzgeb. 400 % 0 Prozentpunkte 390 %
Breitenbrunn/Erzgeb., Hochschulort 400 % 0 Prozentpunkte 390 %

Was der Hebesatz in Stollberg/Erzgeb. in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Stollberg/Erzgeb. nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Stollberg/Erzgeb. noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Stollberg/Erzgeb.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Stollberg/Erzgeb.?

In Stollberg/Erzgeb. gilt ein Hebesatz von 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Stollberg/Erzgeb.?

Die Grundsteuer B liegt bei 450 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Stollberg/Erzgeb. hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Stollberg/Erzgeb. liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Stollberg/Erzgeb. selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Stollberg/Erzgeb.
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.