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Hebesätze Steinigtwolmsdorf
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Steinigtwolmsdorf beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Was der Wert für Steinigtwolmsdorf bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Steinigtwolmsdorf im vierten Fünftel; der Satz von 400 % kommt insgesamt 1.113 mal vor. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 266-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Steinigtwolmsdorf vorliegen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Steinigtwolmsdorf | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Steinigtwolmsdorf | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Bautzen | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinigtwolmsdorf auf Platz 23, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Wie die Umgebung von Steinigtwolmsdorf liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Steinigtwolmsdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Burkau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 375 % |
| Crostwitz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Demitz-Thumitz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Doberschau-Gaußig | 400 % | 0 Prozentpunkte | 385 % |
| Elstra | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Steinigtwolmsdorf anfällt
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 400 % sind das 13.370,00 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Welche Satzung gilt
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Steinigtwolmsdorf und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Steinigtwolmsdorf ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinigtwolmsdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinigtwolmsdorf?
400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinigtwolmsdorf?
Steinigtwolmsdorf setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Steinigtwolmsdorf hoch?
Steinigtwolmsdorf liegt genau darauf, gemessen am Median Landkreis Bautzen von 400 %.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Zuständig ist Steinigtwolmsdorf selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.