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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Rostock Steinhagen

Hebesätze Steinhagen

Landkreis Rostock · AGS 13072101 · 662 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

381 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Steinhagen aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Rostock liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Wo Steinhagen im Vergleich steht

Der Wert von 381 % ordnet Steinhagen im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 88 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 383-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Steinhagen ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinhagen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinhagen 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Rostock 370 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 112 Gemeinden im Landkreis Rostock mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinhagen auf Platz 85, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Steinhagen liegt

Gemeinden im Landkreis Rostock mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinhagen Grundsteuer B
Dolgen am See 381 % 0 Prozentpunkte 400 %
Güstrow, Barlachstadt 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Jürgenshagen 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Kuhs 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Roggentin 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Was der Hebesatz in Steinhagen in Euro bedeutet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 381 % macht daraus 12.734,93 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Steinhagen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Steinhagen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinhagen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinhagen?

381 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.734,93 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinhagen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 427 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Steinhagen hoch?

Steinhagen liegt 11 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Rostock von 370 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Steinhagen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Steinhagen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.