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Schleswig-Holstein Kreis Stormarn Steinburg

Hebesätze Steinburg

Kreis Stormarn · AGS 01062091 · 2.824 Einwohner

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Steinburg beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 390 %. Der Median Kreis Stormarn liegt bei 360 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Steinburg zum Landesdurchschnitt liegt

Steinburg liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 315 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 370 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 598 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 157-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Steinburg im Überblick

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Steinburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Steinburg 370 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Stormarn 360 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 55 Gemeinden im Kreis Stormarn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Steinburg auf Platz 30, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Nachbarn von Steinburg mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Stormarn mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Steinburg Grundsteuer B
Bargteheide 370 % 0 Prozentpunkte 370 %
Rümpel 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Tangstedt 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Travenbrück 370 % 0 Prozentpunkte 390 %
Ahrensburg 380 % +10 Prozentpunkte 350 %

Was die Gewerbesteuer in Steinburg konkret kostet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 370 % Hebesatz sind 12.367,25 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wer den Hebesatz in Steinburg beschliesst

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Steinburg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Steinburg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Steinburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Steinburg?

Steinburg setzt 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.367,25 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Steinburg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 390 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Steinburg hoch?

Im Vergleich zum Median Kreis Stormarn von 360 % liegt Steinburg 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Steinburg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Steinburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.