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Schleswig-Holstein Kreis Plön Selent

Hebesätze Selent

Kreis Plön · AGS 01057077 · 1.748 Einwohner

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Selent aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte.

Wie Selent bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Selent im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 243-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Selent nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Selent, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Selent 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Plön 370 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Selent auf Platz 50, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Selent

Gemeinden im Kreis Plön mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Selent Grundsteuer B
Ascheberg (Holstein) 380 % 0 Prozentpunkte 280 %
Barsbek 380 % 0 Prozentpunkte 370 %
Bendfeld 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Boksee 380 % 0 Prozentpunkte 368 %
Brodersdorf 380 % 0 Prozentpunkte 425 %

Ein Rechenbeispiel für Selent

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Selent legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Selent fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Selent

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Selent?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Selent?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 425 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Selent hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 370 %. Selent liegt 10 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Selent. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Selent
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.