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Hebesätze Schwobfeld
Schwobfeld setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Eichsfeld liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.
Wie Schwobfeld zum Landesdurchschnitt liegt
Schwobfeld liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 1.113 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 400 %. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 613-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Was die Quellen für Schwobfeld ausweisen
Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schwobfeld | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Eichsfeld | 395 % | Berichtsjahr 2024 | +5 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 56 Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schwobfeld auf Platz 32, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Wie die Umgebung von Schwobfeld liegt
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schwobfeld | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Berlingerode | 400 % | 0 Prozentpunkte | 404 % |
| Bornhagen | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Brehme | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Burgwalde | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Ecklingerode | 400 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Was der Hebesatz in Schwobfeld in Euro bedeutet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 400 % Hebesatz sind 13.370,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.
Welche Satzung gilt
Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schwobfeld nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.
Der Wortlaut der Satzung ist für Schwobfeld noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schwobfeld
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schwobfeld?
In Schwobfeld gilt ein Hebesatz von 400 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schwobfeld?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 400 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Schwobfeld hoch?
Der Median Landkreis Eichsfeld liegt bei 395 %. Schwobfeld liegt damit 5 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schwobfeld per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Woher die Werte stammen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.