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Schleswig-Holstein Kreis Plön Schwentinental

Hebesätze Schwentinental

Kreis Plön · AGS 01057091 · 13.863 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schwentinental, Stadt

Gewerbesteuer
405 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Schwentinental setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 405 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %, die Differenz beträgt 35 Prozentpunkte.

Wie Schwentinental bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schwentinental im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 405 % setzen bundesweit 55 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 1.091 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 41-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Schwentinental nach Quelle

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schwentinental, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schwentinental 405 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Plön 370 % Berichtsjahr 2024 +35 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +25 Prozentpunkte

Von 85 Gemeinden im Kreis Plön mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schwentinental auf Platz 85, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Schwentinental liegt

Gemeinden im Kreis Plön mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schwentinental Grundsteuer B
Großbarkau 400 % −5 Prozentpunkte 425 %
Passade 400 % −5 Prozentpunkte 425 %
Prasdorf 400 % −5 Prozentpunkte 480 %
Preetz 395 % −10 Prozentpunkte 450 %
Plön 390 % −15 Prozentpunkte 475 %

Ein Rechenbeispiel für Schwentinental

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 405 % ergibt das 13.537,13 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 835,63 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Welche Satzung gilt

Schwentinental legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Schwentinental fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schwentinental

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schwentinental?

405 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.537,13 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schwentinental?

Die Grundsteuer B liegt bei 425 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Schwentinental hoch?

Der Median Kreis Plön liegt bei 370 %. Schwentinental liegt damit 35 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Schwentinental. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Schwentinental
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.