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Hebesätze Schwarzenberg/Erzgeb.
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schwarzenberg/Erzgeb. beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 450 %. Der Median Erzgebirgskreis liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Wo Schwarzenberg/Erzgeb. im Vergleich steht
Der Wert von 400 % ordnet Schwarzenberg/Erzgeb. im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 39-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Schwarzenberg/Erzgeb. im Zahlenvergleich
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Schwarzenberg/Erzgeb. | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Schwarzenberg/Erzgeb. | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Erzgebirgskreis | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Erzgebirgskreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schwarzenberg/Erzgeb. auf Platz 27, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Schwarzenberg/Erzgeb. | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Amtsberg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 440 % |
| Auerbach | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Bockau | 400 % | 0 Prozentpunkte | 371 % |
| Börnichen/Erzgeb. | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Breitenbrunn/Erzgeb., Hochschulort | 400 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
Gewerbesteuer in Schwarzenberg/Erzgeb. an einem Beispiel
Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Zuständig für die Festsetzung ist Schwarzenberg/Erzgeb. selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.
Ein Link auf die Satzung fehlt für Schwarzenberg/Erzgeb. noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schwarzenberg/Erzgeb.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schwarzenberg/Erzgeb.?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schwarzenberg/Erzgeb.?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 450 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Schwarzenberg/Erzgeb. hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 400 %. Schwarzenberg/Erzgeb. liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Schwarzenberg/Erzgeb. durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.