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Sachsen-Anhalt Landkreis Stendal Schollene

Hebesätze Schollene

Landkreis Stendal · AGS 15090485 · 1.092 Einwohner

Gewerbesteuer
351 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
347 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schollene beträgt 351 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Landkreis Stendal liegt bei 350 %, die Differenz beträgt 1 Prozentpunkte.

Wie Schollene bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schollene im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 351 % setzen bundesweit 21 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen-Anhalt steht die Gemeinde auf Platz 93 von 218, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 182-grösste von 218 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schollene im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schollene, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schollene 351 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Stendal 350 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −29 Prozentpunkte

Von 25 Gemeinden im Landkreis Stendal mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schollene auf Platz 20, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Gemeinden nahe am Wert von Schollene

Gemeinden im Landkreis Stendal mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schollene Grundsteuer B
Klietz 351 % 0 Prozentpunkte 402 %
Altmärkische Höhe 350 % −1 Prozentpunkte 354 %
Arneburg 350 % −1 Prozentpunkte 400 %
Eichstedt (Altmark) 350 % −1 Prozentpunkte 320 %
Goldbeck 350 % −1 Prozentpunkte 420 %

Was die Gewerbesteuer in Schollene konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 351 % ergibt das 11.732,18 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 969,32 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schollene, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schollene noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schollene

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schollene?

In Schollene gilt ein Hebesatz von 351 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 11.732,18 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schollene?

Schollene setzt die Grundsteuer B auf 402 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schollene hoch?

Schollene liegt 1 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Stendal von 350 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Schollene selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schollene
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.