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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Nordwestmecklenburg Schönberg

Hebesätze Schönberg

Landkreis Nordwestmecklenburg · AGS 13074074 · 4.664 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Schönberg, Stadt

Gewerbesteuer
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
350 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schönberg beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Nordwestmecklenburg liegt bei 359 %, die Differenz beträgt 11 Prozentpunkte.

Was der Wert für Schönberg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Schönberg im zweiten Fünftel; der Satz von 370 % kommt insgesamt 315 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 289 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 58-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Schönberg ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönberg 370 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Nordwestmecklenburg 359 % Berichtsjahr 2024 +11 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −10 Prozentpunkte

Von 83 Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönberg auf Platz 48, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Schönberg

Gemeinden im Landkreis Nordwestmecklenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönberg Grundsteuer B
Grieben 370 % 0 Prozentpunkte 408 %
Perlin 370 % 0 Prozentpunkte 412 %
Klein Trebbow 371 % +1 Prozentpunkte 409 %
Menzendorf 368 % −2 Prozentpunkte 410 %
Grevesmühlen 365 % −5 Prozentpunkte 427 %

Was der Hebesatz in Schönberg in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 370 % sind das 12.367,25 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schönberg nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Schönberg noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönberg?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 370 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.367,25 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 427 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schönberg hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Nordwestmecklenburg von 359 % liegt Schönberg 11 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Schönberg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schönberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.