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Schleswig-Holstein Kreis Herzogtum Lauenburg Schönberg

Hebesätze Schönberg

Kreis Herzogtum Lauenburg · AGS 01053112 · 1.453 Einwohner

Gewerbesteuer
315 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
280 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

In Schönberg gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 315 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 280 %. Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Was der Wert für Schönberg bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Schönberg im niedrigsten Fünftel; der Satz von 315 % kommt insgesamt 42 mal vor. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 169 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 286-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Schönberg ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönberg 315 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Herzogtum Lauenburg 324 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −65 Prozentpunkte

Von 132 Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönberg auf Platz 57, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Wie die Umgebung von Schönberg liegt

Gemeinden im Kreis Herzogtum Lauenburg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönberg Grundsteuer B
Groß Pampau 315 % 0 Prozentpunkte 290 %
Albsfelde 310 % −5 Prozentpunkte 290 %
Bäk 320 % +5 Prozentpunkte 400 %
Basedow 320 % +5 Prozentpunkte 240 %
Buchhorst 310 % −5 Prozentpunkte 310 %

Was der Hebesatz in Schönberg in Euro bedeutet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 315 % sind das 10.528,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.172,63 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schönberg nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Schönberg noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönberg?

Der Hebesatz liegt bei 315 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 10.528,88 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönberg?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 280 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Schönberg hoch?

Der Median Kreis Herzogtum Lauenburg liegt bei 324 %. Schönberg liegt damit 9 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Schönberg. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Quellen und Stände

Belege für die Hebesätze von Schönberg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.