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Sachsen Landkreis Görlitz Schönau-Berzdorf a. d. Eigen

Hebesätze Schönau-Berzdorf a. d. Eigen

Landkreis Görlitz · AGS 14626500 · 1.476 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
370 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
318 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Schönau-Berzdorf a. d. Eigen setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Wie Schönau-Berzdorf a. d. Eigen zum Landesdurchschnitt liegt

Schönau-Berzdorf a. d. Eigen liegt im vierten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 444 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 390 %. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 365-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Schönau-Berzdorf a. d. Eigen ausweisen

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schönau-Berzdorf a. d. Eigen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schönau-Berzdorf a. d. Eigen 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Schönau-Berzdorf a. d. Eigen 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schönau-Berzdorf a. d. Eigen auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.

Gemeinden nahe am Wert von Schönau-Berzdorf a. d. Eigen

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schönau-Berzdorf a. d. Eigen Grundsteuer B
Beiersdorf 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Dürrhennersdorf 390 % 0 Prozentpunkte 425 %
Groß Düben 390 % 0 Prozentpunkte 435 %
Großschönau 390 % 0 Prozentpunkte 410 %
Großschweidnitz 390 % 0 Prozentpunkte 320 %

Was der Hebesatz in Schönau-Berzdorf a. d. Eigen in Euro bedeutet

Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 390 % Hebesatz sind 13.035,75 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Schönau-Berzdorf a. d. Eigen noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schönau-Berzdorf a. d. Eigen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schönau-Berzdorf a. d. Eigen?

In Schönau-Berzdorf a. d. Eigen gilt ein Hebesatz von 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.035,75 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schönau-Berzdorf a. d. Eigen?

370 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Gebietsstand 1. Januar 2026). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Schönau-Berzdorf a. d. Eigen hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Görlitz von 400 % liegt Schönau-Berzdorf a. d. Eigen 10 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schönau-Berzdorf a. d. Eigen per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Schönau-Berzdorf a. d. Eigen
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.