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Thüringen Landkreis Weimarer Land Schmiedehausen

Hebesätze Schmiedehausen

Landkreis Weimarer Land · AGS 16071083 · 350 Einwohner

Gewerbesteuer
357 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
300 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Schmiedehausen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 357 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 400 %. Der Median Landkreis Weimarer Land liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 38 Prozentpunkte.

Wo Schmiedehausen im Vergleich steht

Der Wert von 357 % ordnet Schmiedehausen im zweiten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 61 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 21 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 430-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schmiedehausen im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schmiedehausen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schmiedehausen 357 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Weimarer Land 395 % Berichtsjahr 2024 −38 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −23 Prozentpunkte

Von 38 Gemeinden im Landkreis Weimarer Land mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schmiedehausen auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Schmiedehausen liegt

Gemeinden im Landkreis Weimarer Land mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schmiedehausen Grundsteuer B
Ettersburg 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Kapellendorf 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Kiliansroda 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Obertrebra 357 % 0 Prozentpunkte 389 %
Oettern 357 % 0 Prozentpunkte 389 %

Was die Gewerbesteuer in Schmiedehausen konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 357 % macht daraus 11.932,73 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 768,77 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schmiedehausen, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schmiedehausen noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schmiedehausen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schmiedehausen?

Schmiedehausen setzt 357 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.932,73 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schmiedehausen?

Schmiedehausen setzt die Grundsteuer B auf 400 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Schmiedehausen hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Schmiedehausen liegt 38 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Schmiedehausen legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Schmiedehausen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.