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Hessen Landkreis Kassel Schauenburg

Hebesätze Schauenburg

Landkreis Kassel · AGS 06633023 · 10.668 Einwohner

Gewerbesteuer
470 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
560 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
600 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Schauenburg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 470 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 560 %. Der Median Landkreis Kassel liegt bei 450 %, die Differenz beträgt 20 Prozentpunkte.

Wie Schauenburg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schauenburg im höchsten Fünftel. Denselben Satz von 470 % setzen bundesweit 29 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 408 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 160-grösste von 422 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Schauenburg im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schauenburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schauenburg 470 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Kassel 450 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +90 Prozentpunkte

Von 28 Gemeinden im Landkreis Kassel mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schauenburg auf Platz 19, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Schauenburg liegt

Gemeinden im Landkreis Kassel mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schauenburg Grundsteuer B
Espenau 470 % 0 Prozentpunkte 470 %
Habichtswald 470 % 0 Prozentpunkte 650 %
Lohfelden 475 % +5 Prozentpunkte 620 %
Zierenberg 480 % +10 Prozentpunkte 695 %
Fuldatal 490 % +20 Prozentpunkte 690 %

Was die Gewerbesteuer in Schauenburg konkret kostet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 470 % ergibt das 15.709,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 3.008,25 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Schauenburg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Schauenburg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schauenburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schauenburg?

Der Hebesatz liegt bei 470 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 15.709,75 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schauenburg?

560 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Schauenburg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Kassel von 450 % liegt der Satz von Schauenburg 20 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Schauenburg per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Schauenburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.