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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Schacht-Audorf

Hebesätze Schacht-Audorf

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058140 · 4.934 Einwohner

Gewerbesteuer
336 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
339 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Schacht-Audorf beträgt 336 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 % und damit auf demselben Wert.

Wie Schacht-Audorf bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Schacht-Audorf im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 336 % setzen bundesweit 11 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 335 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 104-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Schacht-Audorf im Zahlenvergleich

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Schacht-Audorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Schacht-Audorf 336 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −44 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Schacht-Audorf auf Platz 80, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Schacht-Audorf Grundsteuer B
Grevenkrug 336 % 0 Prozentpunkte 332 %
Haßmoor 336 % 0 Prozentpunkte 367 %
Loop 336 % 0 Prozentpunkte 340 %
Meezen 336 % 0 Prozentpunkte 325 %
Mühbrook 336 % 0 Prozentpunkte 332 %

Gewerbesteuer in Schacht-Audorf an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 336 % ergibt das 11.230,80 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.470,70 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Zuständig für die Festsetzung ist Schacht-Audorf selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Schacht-Audorf noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Schacht-Audorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Schacht-Audorf?

Schacht-Audorf setzt 336 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 11.230,80 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Schacht-Audorf?

Die Grundsteuer B liegt bei 370 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Schacht-Audorf hoch?

Gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt der Satz von Schacht-Audorf genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Schacht-Audorf durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Schacht-Audorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.