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Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen Sankt Annen

Hebesätze Sankt Annen

Kreis Dithmarschen · AGS 01051096 · 311 Einwohner

Gewerbesteuer
340 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Sankt Annen ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 340 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 310 %. Der Median Kreis Dithmarschen liegt bei 340 % und damit auf demselben Wert.

Wo Sankt Annen im Vergleich steht

Der Wert von 340 % ordnet Sankt Annen im niedrigsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 544 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 345 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 854-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Sankt Annen nach Quelle

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Sankt Annen, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Sankt Annen 340 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Dithmarschen 340 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −40 Prozentpunkte

Von 116 Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Sankt Annen auf Platz 51, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Nachbarn von Sankt Annen mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Kreis Dithmarschen mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Sankt Annen Grundsteuer B
Dellstedt 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Elpersbüttel 340 % 0 Prozentpunkte 370 %
Hemme 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Hennstedt 340 % 0 Prozentpunkte 310 %
Karolinenkoog 340 % 0 Prozentpunkte 310 %

Ein Rechenbeispiel für Sankt Annen

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 340 % macht daraus 11.364,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.337,00 Euro mehr. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Sankt Annen beschliesst

Sankt Annen legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Sankt Annen fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Sankt Annen

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Sankt Annen?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 340 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 11.364,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Sankt Annen?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 310 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Sankt Annen hoch?

Sankt Annen liegt genau darauf, gemessen am Median Kreis Dithmarschen von 340 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Sankt Annen. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Sankt Annen
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.