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Thüringen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Saalfeld/Saale

Hebesätze Saalfeld/Saale

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · AGS 16073077 · 28.946 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Saalfeld/Saale, Stadt

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
402 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
295 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Saalfeld/Saale ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 402 %. Der Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Ist der Hebesatz in Saalfeld/Saale hoch?

483 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 395 % fest. Damit liegt Saalfeld/Saale im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 12-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Saalfeld/Saale im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Saalfeld/Saale, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Saalfeld/Saale 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Saalfeld/Saale auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Nachbarn von Saalfeld/Saale mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Saalfeld/Saale Grundsteuer B
Allendorf 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Deesbach 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Hohenwarte 395 % 0 Prozentpunkte 250 %
Katzhütte 395 % 0 Prozentpunkte 404 %
Kaulsdorf 395 % 0 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Saalfeld/Saale an einem Beispiel

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 395 %, also 13.202,88 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wer den Hebesatz in Saalfeld/Saale beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Saalfeld/Saale selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Saalfeld/Saale noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Saalfeld/Saale

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Saalfeld/Saale?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Saalfeld/Saale?

Saalfeld/Saale setzt die Grundsteuer B auf 402 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Saalfeld/Saale hoch?

Der Vergleichswert im Kreis beträgt 395 %. Saalfeld/Saale liegt genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Saalfeld/Saale selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Saalfeld/Saale
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.