Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Thüringen Saale-Orla-Kreis Saalburg-Ebersdorf

Hebesätze Saalburg-Ebersdorf

Saale-Orla-Kreis · AGS 16075135 · 3.343 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Saalburg-Ebersdorf, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
389 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
271 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Saalburg-Ebersdorf ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 5 Prozentpunkte.

Ist der Hebesatz in Saalburg-Ebersdorf hoch?

1.113 Gemeinden bundesweit setzen ebenfalls 400 % fest. Damit liegt Saalburg-Ebersdorf im vierten Fünftel aller Hebesätze. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 428 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 131-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Saalburg-Ebersdorf ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Saalburg-Ebersdorf, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Saalburg-Ebersdorf 400 % Berichtsjahr 2024
Median Saale-Orla-Kreis 395 % Berichtsjahr 2024 +5 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Saalburg-Ebersdorf auf Platz 43, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Reform hat die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer ausgetauscht. Zwei gleich hohe Hebesätze aus 2024 und 2025 beziehen sich damit auf verschiedene Grössen. Bei der Gewerbesteuer besteht dieser Bruch nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Saalburg-Ebersdorf Grundsteuer B
Eßbach 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Gössitz 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Keila 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Krölpa 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Moxa 400 % 0 Prozentpunkte 389 %

Was der Hebesatz in Saalburg-Ebersdorf in Euro bedeutet

Rechnet man mit 120.000 Euro Gewerbeertrag, ergibt sich ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Darauf wirkt der Hebesatz von 400 %, also 13.370,00 Euro Gewerbesteuer. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Saalburg-Ebersdorf nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Saalburg-Ebersdorf noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Saalburg-Ebersdorf

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Saalburg-Ebersdorf?

Der Hebesatz liegt bei 400 %, berichtsjahr 2024. Auf 120.000 Euro Gewerbeertrag entfallen damit 13.370,00 Euro Gewerbesteuer.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Saalburg-Ebersdorf?

389 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Saalburg-Ebersdorf hoch?

Saalburg-Ebersdorf liegt 5 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Saale-Orla-Kreis von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Saalburg-Ebersdorf. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Saalburg-Ebersdorf
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.