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Thüringen Landkreis Eichsfeld Rustenfelde

Hebesätze Rustenfelde

Landkreis Eichsfeld · AGS 16061082 · 524 Einwohner

Gewerbesteuer
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
500 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
400 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Rustenfelde setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 500 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 500 %. Der Median Landkreis Eichsfeld liegt bei 395 %, die Differenz beträgt 105 Prozentpunkte.

Wo Rustenfelde im Vergleich steht

Der Wert von 500 % ordnet Rustenfelde im höchsten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 24 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 605 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 365-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rustenfelde im Überblick

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rustenfelde, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rustenfelde 500 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Eichsfeld 395 % Berichtsjahr 2024 +105 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +120 Prozentpunkte

Von 56 Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rustenfelde auf Platz 56, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Landkreis Eichsfeld mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rustenfelde Grundsteuer B
Heilbad Heiligenstadt 420 % −80 Prozentpunkte 389 %
Leinefelde-Worbis 420 % −80 Prozentpunkte 395 %
Dingelstädt 416 % −84 Prozentpunkte 436 %
Berlingerode 400 % −100 Prozentpunkte 404 %
Bornhagen 400 % −100 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Rustenfelde konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 500 % macht daraus 16.712,50 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 4.011,00 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rustenfelde, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rustenfelde noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rustenfelde

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rustenfelde?

In Rustenfelde gilt ein Hebesatz von 500 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 16.712,50 Euro jährlich.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rustenfelde?

500 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Rustenfelde hoch?

Rustenfelde liegt 105 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Landkreis Eichsfeld von 395 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Rustenfelde legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Rustenfelde
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.