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Sachsen Landkreis Görlitz Rosenbach

Hebesätze Rosenbach

Landkreis Görlitz · AGS 14626470 · 1.547 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
325 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
325 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Rosenbach setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 325 %. Der Median Landkreis Görlitz liegt bei 400 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 390 % aus.

Wo Rosenbach im Vergleich steht

Der Wert von 390 % ordnet Rosenbach im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 443 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 52 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 361-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Rosenbach nach Quelle

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rosenbach, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rosenbach 390 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Rosenbach 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Görlitz 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 −10 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 53 Gemeinden im Landkreis Görlitz mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rosenbach auf Platz 4, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Gemeinden nahe am Wert von Rosenbach

Gemeinden im Landkreis Görlitz mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rosenbach Grundsteuer B
Beiersdorf 390 % 0 Prozentpunkte 440 %
Dürrhennersdorf 390 % 0 Prozentpunkte 425 %
Groß Düben 390 % 0 Prozentpunkte 435 %
Großschönau 390 % 0 Prozentpunkte 410 %
Großschweidnitz 390 % 0 Prozentpunkte 320 %

Ein Rechenbeispiel für Rosenbach

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 390 % macht daraus 13.035,75 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Rosenbach legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Rosenbach fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rosenbach

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rosenbach?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 390 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 13.035,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rosenbach?

Rosenbach setzt die Grundsteuer B auf 325 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Rosenbach hoch?

Rosenbach liegt 10 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Landkreis Görlitz von 400 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Rosenbach per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Rosenbach
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.