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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Ludwigslust-Parchim Rom

Hebesätze Rom

Landkreis Ludwigslust-Parchim · AGS 13076120 · 808 Einwohner

Gewerbesteuer
390 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
438 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Rom setzt den Gewerbesteuer-Hebesatz auf 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 438 %. Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %, die Differenz beträgt 12 Prozentpunkte.

Was der Wert für Rom bedeutet

Bundesweit betrachtet fällt Rom im vierten Fünftel; der Satz von 390 % kommt insgesamt 444 mal vor. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 534 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 305-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Rom im Überblick

Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rom, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rom 390 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Ludwigslust-Parchim 378 % Berichtsjahr 2024 +12 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +10 Prozentpunkte

Von 142 Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rom auf Platz 111, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.

Gemeinden nahe am Wert von Rom

Gemeinden im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rom Grundsteuer B
Balow 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Barkhagen 390 % 0 Prozentpunkte 435 %
Blievenstorf 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Crivitz 390 % 0 Prozentpunkte 438 %
Demen 390 % 0 Prozentpunkte 437 %

Was die Gewerbesteuer in Rom konkret kostet

120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 390 % sind das 13.035,75 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 334,25 Euro weniger. Maßgeblich ist die Betriebsstätte, nicht der Firmensitz; nachrechnen lässt sich das im Gewerbesteuer-Rechner.

Auf welcher Grundlage festgesetzt wird

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rom, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rom noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rom

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rom?

Rom setzt 390 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.035,75 Euro im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rom?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 438 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Rom hoch?

Der Median Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt bei 378 %. Rom liegt damit 12 Prozentpunkte darüber.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rom durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Woher die Werte stammen

Belege für die Hebesätze von Rom
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.