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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Rendsburg

Hebesätze Rendsburg

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058135 · 29.349 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Rendsburg, Stadt

Gewerbesteuer
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
425 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
380 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

380 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Rendsburg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 425 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 44 Prozentpunkte.

Wie Rendsburg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rendsburg im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 672 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 12-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Rendsburg ausweisen

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rendsburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rendsburg 380 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 +44 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rendsburg auf Platz 149, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Rendsburg liegt

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rendsburg Grundsteuer B
Altenholz 380 % 0 Prozentpunkte 550 %
Beldorf 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Bredenbek 380 % 0 Prozentpunkte 425 %
Brügge 380 % 0 Prozentpunkte 360 %
Dänischenhagen 380 % 0 Prozentpunkte 420 %

Was der Hebesatz in Rendsburg in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Welche Satzung gilt

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Rendsburg nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Rendsburg noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rendsburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rendsburg?

380 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 12.701,50 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rendsburg?

Die Grundsteuer B liegt bei 425 % (Berichtsjahr 2024). Wie hoch die Steuer für ein konkretes Grundstück ausfällt, hängt vom festgestellten Grundsteuerwert ab.

Ist die Gewerbesteuer in Rendsburg hoch?

Rendsburg liegt 44 Prozentpunkte darüber, gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Zuständig ist Rendsburg selbst, und zwar durch Satzung. Für den Steuermessbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Rendsburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.