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Hebesätze Rechenberg-Bienenmühle
Für Rechenberg-Bienenmühle ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 435 %. Der Median Landkreis Mittelsachsen liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 10 Prozentpunkte. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.
Wie Rechenberg-Bienenmühle bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rechenberg-Bienenmühle im vierten Fünftel. Denselben Satz von 400 % setzen bundesweit 1.113 Gemeinden fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 341-grösste von 419 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Rechenberg-Bienenmühle im Überblick
Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rechenberg-Bienenmühle | 400 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | — |
| Rechenberg-Bienenmühle | 400 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Mittelsachsen | 390 % | Gebietsstand 1. Januar 2026 | +10 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +20 Prozentpunkte |
Von 52 Gemeinden im Landkreis Mittelsachsen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rechenberg-Bienenmühle auf Platz 34, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Welche Gemeinden ähnlich liegen
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rechenberg-Bienenmühle | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Altmittweida | 400 % | 0 Prozentpunkte | 420 % |
| Augustusburg | 400 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Claußnitz | 400 % | 0 Prozentpunkte | 430 % |
| Flöha | 400 % | 0 Prozentpunkte | 360 % |
| Geringswalde | 400 % | 0 Prozentpunkte | 500 % |
Was die Gewerbesteuer in Rechenberg-Bienenmühle konkret kostet
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 400 % ergibt das 13.370,00 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.
Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rechenberg-Bienenmühle noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rechenberg-Bienenmühle
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rechenberg-Bienenmühle?
In Rechenberg-Bienenmühle gilt ein Hebesatz von 400 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 13.370,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rechenberg-Bienenmühle?
Rechenberg-Bienenmühle setzt die Grundsteuer B auf 435 % fest (Gebietsstand 1. Januar 2026). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Rechenberg-Bienenmühle hoch?
Gemessen am Median Landkreis Mittelsachsen von 390 % liegt der Satz von Rechenberg-Bienenmühle 10 Prozentpunkte darüber.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Woraus sich die Angaben ergeben
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden | Gebietsstand 1. Januar 2026 | 9. September 2026 |
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.