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Hebesätze Rausdorf
In Rausdorf gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 360 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 380 %. Der Median Kreis Stormarn liegt bei 360 % und damit auf demselben Wert.
Wie Rausdorf zum Landesdurchschnitt liegt
Rausdorf liegt im zweiten Fünftel der bundesweiten Hebesätze. 514 Gemeinden kommen auf denselben Wert von 360 %. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 536 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 943-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Rausdorf im Überblick
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rausdorf | 360 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Kreis Stormarn | 360 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | −20 Prozentpunkte |
Von 55 Gemeinden im Kreis Stormarn mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rausdorf auf Platz 27, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Seit dem 1. Januar 2025 gilt bei der Grundsteuer eine neue Bemessungsgrundlage. Ein Vergleich mit früheren Hebesätzen ergibt deshalb keine Aussage über die Belastung. Für die Gewerbesteuer bleibt der Vergleich aussagekräftig.
Nachbarn von Rausdorf mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rausdorf | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Lasbek | 360 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
| Lütjensee | 360 % | 0 Prozentpunkte | 390 % |
| Bargteheide | 370 % | +10 Prozentpunkte | 370 % |
| Grabau | 350 % | −10 Prozentpunkte | 370 % |
| Köthel | 350 % | −10 Prozentpunkte | 350 % |
Was die Gewerbesteuer in Rausdorf konkret kostet
Für ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag beträgt der Steuermessbetrag 3.342,50 Euro. Bei 360 % Hebesatz sind 12.033,00 Euro im Jahr fällig. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro mehr. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Rausdorf beschliesst
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Rausdorf, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Rausdorf noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rausdorf
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rausdorf?
In Rausdorf gilt ein Hebesatz von 360 % (Berichtsjahr 2024). Für 120.000 Euro Gewerbeertrag sind das 12.033,00 Euro jährlich.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rausdorf?
Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 380 % (Berichtsjahr 2024). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.
Ist die Gewerbesteuer in Rausdorf hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 360 %. Rausdorf liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Über den Hebesatz entscheidet der Rat der Gemeinde Rausdorf per Satzung; der Messbetrag kommt vom Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.