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Hebesätze Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde
In Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde gilt ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 380 %, berichtsjahr 2024. Die Grundsteuer B beträgt 365 %. Der Median Landkreis Fulda liegt bei 380 % und damit auf demselben Wert.
Wie Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde bundesweit einzuordnen ist
Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde im mittleren Fünftel. Denselben Satz von 380 % setzen bundesweit 2.486 Gemeinden fest. Innerhalb von Hessen steht die Gemeinde auf Platz 86 von 421, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 418-grösste von 422 Gemeinden des Landes.
Welche Stände für Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde vorliegen
Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde | 380 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Landkreis Fulda | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
Von 23 Gemeinden im Landkreis Fulda mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde auf Platz 12, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.
Nachbarn von Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde mit ähnlichem Satz
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Dipperz | 380 % | 0 Prozentpunkte | 365 % |
| Ehrenberg (Rhön) | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Fulda | 380 % | 0 Prozentpunkte | 340 % |
| Hilders, Marktgemeinde | 380 % | 0 Prozentpunkte | 380 % |
| Hosenfeld | 380 % | 0 Prozentpunkte | 400 % |
Wie viel Gewerbesteuer in Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde anfällt
Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 380 % ergibt das 12.701,50 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 0,00 Euro gleich viel. Ob dieser Satz greift, hängt an der Betriebsstätte und nicht am eingetragenen Sitz. Der Rechner bildet den Weg mit eigenen Werten ab.
Wer den Hebesatz in Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde beschliesst
Grundlage der Festsetzung sind § 16 GewStG und § 25 GrStG. Beschlossen wird sie vom Rat der Gemeinde Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde und im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Bei Abweichung zur Statistik gilt die Satzung.
Die Satzung von Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde ist hier noch nicht verlinkt. Sie ist über das Ortsrecht der Gemeinde erreichbar; Fragen zum Messbetrag beantwortet das Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde?
Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde setzt 380 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 12.701,50 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde?
365 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.
Ist die Gewerbesteuer in Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde hoch?
Der Vergleichswert im Kreis beträgt 380 %. Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde liegt genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Rasdorf, Point-Alpha-Gemeinde. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.
Quellen und Stände
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.