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Hebesätze Ranis
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ranis beträgt 395 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 389 %. Der Median Saale-Orla-Kreis liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.
Was der Wert für Ranis bedeutet
Bundesweit betrachtet fällt Ranis im vierten Fünftel; der Satz von 395 % kommt insgesamt 483 mal vor. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 189-grösste von 630 Gemeinden des Landes.
Die Werte für Ranis im Überblick
Stände werden nicht vermischt. Der Median bezieht sich auf das bundesweit einheitliche Berichtsjahr, ein aktuellerer Wert steht separat und ohne Differenzangabe.
| Bezug | Hebesatz | Stand | Gemeinde minus Bezug |
|---|---|---|---|
| Ranis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | — |
| Median Saale-Orla-Kreis | 395 % | Berichtsjahr 2024 | 0 Prozentpunkte |
| Bundesmedian | 380 % | Berichtsjahr 2024 | +15 Prozentpunkte |
Von 59 Gemeinden im Saale-Orla-Kreis mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Ranis auf Platz 19, von unten gezählt.
Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Die Grundsteuerreform hat zum 1. Januar 2025 die Grösse geändert, auf die der Hebesatz wirkt. Werte von davor und danach sind nicht gegeneinander zu rechnen. Die Gewerbesteuer ist unverändert vergleichbar.
Gemeinden nahe am Wert von Ranis
| Gemeinde | Gewerbesteuer | Differenz zu Ranis | Grundsteuer B |
|---|---|---|---|
| Bodelwitz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
| Dittersdorf | 395 % | 0 Prozentpunkte | 395 % |
| Döbritz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 405 % |
| Geroda | 395 % | 0 Prozentpunkte | 422 % |
| Gertewitz | 395 % | 0 Prozentpunkte | 389 % |
Was die Gewerbesteuer in Ranis konkret kostet
120.000 Euro Gewerbeertrag ergeben nach Freibetrag einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Mit dem Hebesatz von 395 % sind das 13.202,88 Euro jährlich. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.
Auf welcher Grundlage festgesetzt wird
Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Ranis, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.
Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Ranis noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.
Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Ranis
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Ranis?
Ranis setzt 395 % fest (Berichtsjahr 2024). Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag zahlt daraus 13.202,88 Euro im Jahr.
Wie hoch ist die Grundsteuer B in Ranis?
Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 389 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.
Ist die Gewerbesteuer in Ranis hoch?
Gemessen am Median Saale-Orla-Kreis von 395 % liegt der Satz von Ranis genau darauf.
Wer setzt den Hebesatz fest?
Die Gemeinde Ranis durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.
Welche Quellen zugrunde liegen
| Quelle | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|
| Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) | Berichtsjahr 2024 | 10. September 2026 |
Für die Festsetzung ist die Gemeinde zuständig, für den Messbetrag das Finanzamt. Keine steuerliche Beratung. Herkunft der Zahlen: Methodik. Eigene Werte einsetzen: Rechner.