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Sachsen Landkreis Bautzen Radeberg

Hebesätze Radeberg

Landkreis Bautzen · AGS 14625480 · 18.896 Einwohner
Amtliche Bezeichnung: Radeberg, Stadt

Gewerbesteuer
400 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer B
385 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer A
315 %
Gebietsstand 1. Januar 2026
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Radeberg ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 400 % festgesetzt (Gebietsstand 1. Januar 2026). Die Grundsteuer B beträgt 385 %. Der Median Landkreis Bautzen liegt bei 400 % und damit auf demselben Wert. Zum Berichtsjahr 2024 weist die bundesweite Statistik 400 % aus.

Wo Radeberg im Vergleich steht

Der Wert von 400 % ordnet Radeberg im vierten Fünftel der bundesweiten Verteilung ein; 1.112 weitere Gemeinden setzen genau denselben Satz fest. Innerhalb von Sachsen steht die Gemeinde auf Platz 183 von 418, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 30-grösste von 419 Gemeinden des Landes.

Die Werte für Radeberg im Überblick

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Radeberg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Radeberg 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026
Radeberg 400 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Bautzen 400 % Gebietsstand 1. Januar 2026 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +20 Prozentpunkte

Von 57 Gemeinden im Landkreis Bautzen mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Radeberg auf Platz 23, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Zum 1. Januar 2025 trat die Grundsteuerreform in Kraft. Seither wirkt der Hebesatz auf eine andere Bemessungsgrundlage; ältere und neuere Werte sagen deshalb nichts über die Veränderung der Steuerlast. Die Gewerbesteuer ist davon nicht betroffen.

Wie die Umgebung von Radeberg liegt

Gemeinden im Landkreis Bautzen mit ähnlichem Hebesatz, Gebietsstand 1. Januar 2026
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Radeberg Grundsteuer B
Burkau 400 % 0 Prozentpunkte 375 %
Crostwitz 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Demitz-Thumitz 400 % 0 Prozentpunkte 400 %
Doberschau-Gaußig 400 % 0 Prozentpunkte 385 %
Elstra 400 % 0 Prozentpunkte 400 %

Was die Gewerbesteuer in Radeberg konkret kostet

Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag bleibt nach dem Freibetrag von 24.500 Euro ein Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Der Hebesatz von 400 % macht daraus 13.370,00 Euro im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 668,50 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Festgesetzt werden die Hebesätze durch Satzung der Gemeinde Radeberg, auf Grundlage von § 16 GewStG und § 25 GrStG. Die Satzung wird im amtlichen Bekanntmachungsblatt veröffentlicht. Weicht sie von der hier ausgewiesenen Statistik ab, gilt die Satzung.

Ein Direktlink auf die geltende Hebesatzsatzung liegt für Radeberg noch nicht vor. Auskunft zur Festsetzung erteilt die Gemeindeverwaltung, zum Steuermessbetrag das zuständige Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Radeberg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Radeberg?

400 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Gebietsstand 1. Januar 2026). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.370,00 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Radeberg?

Der Hebesatz der Grundsteuer B beträgt 385 % (Gebietsstand 1. Januar 2026). Was daraus für ein einzelnes Grundstück folgt, ergibt sich erst aus dem Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Radeberg hoch?

Gemessen am Median Landkreis Bautzen von 400 % liegt der Satz von Radeberg genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Radeberg legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Radeberg
QuelleStandAbgerufen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, Hebesätze der Gemeinden Gebietsstand 1. Januar 2026 9. September 2026
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.