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Schleswig-Holstein Kreis Rendsburg-Eckernförde Rade b. Rendsburg

Hebesätze Rade b. Rendsburg

Kreis Rendsburg-Eckernförde · AGS 01058132 · 220 Einwohner

Gewerbesteuer
310 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
260 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

310 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Rade b. Rendsburg aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 260 %. Der Median Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt bei 336 %, die Differenz beträgt 26 Prozentpunkte.

Wie Rade b. Rendsburg bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Rade b. Rendsburg im niedrigsten Fünftel. Denselben Satz von 310 % setzen bundesweit 270 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 64 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 948-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Hebesätze in Rade b. Rendsburg nach Quelle

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Rade b. Rendsburg, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Rade b. Rendsburg 310 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Rendsburg-Eckernförde 336 % Berichtsjahr 2024 −26 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −70 Prozentpunkte

Von 165 Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Rade b. Rendsburg auf Platz 7, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Rendsburg-Eckernförde mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Rade b. Rendsburg Grundsteuer B
Arpsdorf 310 % 0 Prozentpunkte 290 %
Brammer 310 % 0 Prozentpunkte 330 %
Brinjahe 310 % 0 Prozentpunkte 260 %
Brodersby 310 % 0 Prozentpunkte 300 %
Damp 310 % 0 Prozentpunkte 260 %

Ein Rechenbeispiel für Rade b. Rendsburg

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 310 % ergibt das 10.361,75 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 2.339,75 Euro mehr. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Rade b. Rendsburg legt die Hebesätze durch eigene Satzung fest, gestützt auf § 16 GewStG und § 25 GrStG. Verbindlich ist die im Bekanntmachungsblatt veröffentlichte Fassung, nicht der Statistikwert.

Für Rade b. Rendsburg fehlt bislang der Verweis auf die Satzung im Wortlaut. Die Gemeindeverwaltung erteilt dazu Auskunft, das Finanzamt zum Steuermessbetrag.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Rade b. Rendsburg

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Rade b. Rendsburg?

310 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 10.361,75 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Rade b. Rendsburg?

260 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Rade b. Rendsburg hoch?

Gemessen am Median Kreis Rendsburg-Eckernförde von 336 % liegt der Satz von Rade b. Rendsburg 26 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Rade b. Rendsburg durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Rade b. Rendsburg
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.