Zum Inhalt springen
hebesatzatlas.de

Schleswig-Holstein Kreis Pinneberg Raa-Besenbek

Hebesätze Raa-Besenbek

Kreis Pinneberg · AGS 01056042 · 533 Einwohner

Gewerbesteuer
347 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
370 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
304 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Raa-Besenbek beträgt 347 % (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 370 %. Der Median Kreis Pinneberg liegt bei 380 %, die Differenz beträgt 33 Prozentpunkte.

Wie Raa-Besenbek bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Raa-Besenbek im zweiten Fünftel. Denselben Satz von 347 % setzen bundesweit 5 Gemeinden fest. Innerhalb von Schleswig-Holstein steht die Gemeinde auf Platz 430 von 1.104, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 661-grösste von 1.106 Gemeinden des Landes.

Was die Quellen für Raa-Besenbek ausweisen

Mediane werden ausschließlich aus dem bundesweit einheitlichen Berichtsjahr gebildet. Ein aktuellerer Landeswert steht deshalb in derselben Tabelle, wird aber nicht gegen die Mediane gerechnet — zwei verschiedene Stände ergeben keinen Vergleich.

Gewerbesteuer-Hebesatz Raa-Besenbek, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Raa-Besenbek 347 % Berichtsjahr 2024
Median Kreis Pinneberg 380 % Berichtsjahr 2024 −33 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 −33 Prozentpunkte

Von 49 Gemeinden im Kreis Pinneberg mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Raa-Besenbek auf Platz 13, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Welche Gemeinden ähnlich liegen

Gemeinden im Kreis Pinneberg mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Raa-Besenbek Grundsteuer B
Seester 345 % −2 Prozentpunkte 368 %
Haselau 350 % +3 Prozentpunkte 330 %
Heist 350 % +3 Prozentpunkte 340 %
Klein Offenseth-Sparrieshoop 344 % −3 Prozentpunkte 367 %
Lutzhorn 350 % +3 Prozentpunkte 350 %

Was der Hebesatz in Raa-Besenbek in Euro bedeutet

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 347 % ergibt das 11.598,48 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 1.103,02 Euro mehr. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte vor Ort; bei mehreren wird der Messbetrag zerlegt. Eigene Zahlen lassen sich im Gewerbesteuer-Rechner einsetzen.

Wo der Hebesatz amtlich festgesetzt ist

Die Hebesätze beruhen auf einer Satzung der Gemeinde Raa-Besenbek nach § 16 GewStG und § 25 GrStG. Veröffentlicht wird sie amtlich; sie geht der Statistik vor.

Der Wortlaut der Satzung ist für Raa-Besenbek noch nicht hinterlegt. Zuständig für Auskünfte ist die Gemeinde, für den Messbetrag das Finanzamt.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Raa-Besenbek

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Raa-Besenbek?

347 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 11.598,48 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Raa-Besenbek?

Raa-Besenbek setzt die Grundsteuer B auf 370 % fest (Berichtsjahr 2024). Der Betrag für ein bestimmtes Grundstück steht im Messbescheid des Finanzamts.

Ist die Gewerbesteuer in Raa-Besenbek hoch?

Raa-Besenbek liegt 33 Prozentpunkte darunter, gemessen am Median Kreis Pinneberg von 380 %.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Raa-Besenbek legt den Hebesatz durch Satzung fest. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom Finanzamt festgesetzt.

Welche Quellen zugrunde liegen

Belege für die Hebesätze von Raa-Besenbek
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Maßgeblich für die Festsetzung ist die Hebesatzsatzung der Gemeinde, für den Steuermessbetrag der Bescheid des Finanzamts. Keine steuerliche Beratung. Regeln unter Methodik, Werkzeuge unter Gewerbesteuer berechnen.