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Mecklenburg-Vorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Pudagla

Hebesätze Pudagla

Landkreis Vorpommern-Greifswald · AGS 13075111 · 483 Einwohner

Gewerbesteuer
381 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
427 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
323 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

381 % Gewerbesteuer-Hebesatz weist Pudagla aus (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 427 %. Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %, die Differenz beträgt 9 Prozentpunkte.

Wie Pudagla bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Pudagla im vierten Fünftel. Denselben Satz von 381 % setzen bundesweit 89 Gemeinden fest. Innerhalb von Mecklenburg-Vorpommern steht die Gemeinde auf Platz 435 von 724, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 498-grösste von 726 Gemeinden des Landes.

Pudagla im Zahlenvergleich

Jede Zeile trägt ihren eigenen Stand. Gegen die Mediane gerechnet wird nur, was aus demselben Berichtsjahr stammt; ein aktuellerer Landeswert steht daneben, aber ohne Differenz.

Gewerbesteuer-Hebesatz Pudagla, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Pudagla 381 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Vorpommern-Greifswald 390 % Berichtsjahr 2024 −9 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +1 Prozentpunkte

Von 138 Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Pudagla auf Platz 34, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Nachbarn von Pudagla mit ähnlichem Satz

Gemeinden im Landkreis Vorpommern-Greifswald mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Pudagla Grundsteuer B
Bargischow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Benz 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Daberkow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Garz 381 % 0 Prozentpunkte 427 %
Grambow 381 % 0 Prozentpunkte 427 %

Gewerbesteuer in Pudagla an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 381 % ergibt das 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 33,43 Euro weniger. Der Firmensitz allein entscheidet nicht — es zählt, wo die Betriebsstätte liegt. Nachrechnen im Rechner.

Wer den Hebesatz in Pudagla beschliesst

Zuständig für die Festsetzung ist Pudagla selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Pudagla noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Pudagla

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Pudagla?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt 381 % (Berichtsjahr 2024). Bei 120.000 Euro Gewerbeertrag ergibt das für ein Einzelunternehmen 12.734,93 Euro Gewerbesteuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Pudagla?

427 % beträgt der Hebesatz der Grundsteuer B (Berichtsjahr 2024). Massgeblich für den Einzelfall bleibt der Bescheid.

Ist die Gewerbesteuer in Pudagla hoch?

Der Median Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt bei 390 %. Pudagla liegt damit 9 Prozentpunkte darunter.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Gemeinde Pudagla durch Satzung. Den Steuermessbetrag setzt dagegen das Finanzamt fest.

Belege und Abrufdatum

Belege für die Hebesätze von Pudagla
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Verbindlich sind Satzung und Bescheid, nicht diese Übersicht. hebesatzatlas.de erteilt keine steuerliche Beratung. Zu den Quellenregeln: Methodik. Zum Nachrechnen: Rechner.