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Thüringen Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Probstzella

Hebesätze Probstzella

Landkreis Saalfeld-Rudolstadt · AGS 16073067 · 2.734 Einwohner

Gewerbesteuer
395 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer B
404 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer A
302 %
Berichtsjahr 2024
Grundsteuer C
Wird nicht erhoben
baureife unbebaute Grundstücke
Kurz beantwortet

Für Probstzella ist ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 395 % festgesetzt (Berichtsjahr 2024). Die Grundsteuer B beträgt 404 %. Der Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt liegt bei 395 % und damit auf demselben Wert.

Wie Probstzella bundesweit einzuordnen ist

Gemessen an allen Hebesätzen bundesweit liegt Probstzella im vierten Fünftel. Denselben Satz von 395 % setzen bundesweit 483 Gemeinden fest. Innerhalb von Thüringen steht die Gemeinde auf Platz 109 von 605, von unten gezählt. Nach Einwohnerzahl ist sie die 151-grösste von 630 Gemeinden des Landes.

Probstzella im Zahlenvergleich

Die Tabelle führt jeden Stand getrennt auf. Ein Vergleich über zwei verschiedene Stände hinweg ergibt keine Aussage und wird deshalb nicht gerechnet.

Gewerbesteuer-Hebesatz Probstzella, je Quelle mit eigenem Stand
BezugHebesatz StandGemeinde minus Bezug
Probstzella 395 % Berichtsjahr 2024
Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt 395 % Berichtsjahr 2024 0 Prozentpunkte
Bundesmedian 380 % Berichtsjahr 2024 +15 Prozentpunkte

Von 26 Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit belegtem Wert für das Berichtsjahr 2024 steht Probstzella auf Platz 3, von unten gezählt.

Kein Vergleich über den 1. Januar 2025 hinweg. Mit der Grundsteuerreform hat sich zu diesem Datum die Bemessungsgrundlage geändert, auf die der Hebesatz angewandt wird. Hebesätze der Grundsteuer davor und danach lassen sich nicht als Aussage über die Steuerlast vergleichen. Für die Gewerbesteuer gilt diese Einschränkung nicht.

Wie die Umgebung von Probstzella liegt

Gemeinden im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt mit ähnlichem Hebesatz, Berichtsjahr 2024
GemeindeGewerbesteuer Differenz zu Probstzella Grundsteuer B
Allendorf 395 % 0 Prozentpunkte 405 %
Deesbach 395 % 0 Prozentpunkte 389 %
Hohenwarte 395 % 0 Prozentpunkte 250 %
Katzhütte 395 % 0 Prozentpunkte 404 %
Kaulsdorf 395 % 0 Prozentpunkte 400 %

Gewerbesteuer in Probstzella an einem Beispiel

Ein Einzelunternehmen mit 120.000 Euro Gewerbeertrag kommt nach Abzug des Freibetrags von 24.500 Euro auf einen Steuermessbetrag von 3.342,50 Euro. Bei einem Hebesatz von 395 % ergibt das 13.202,88 Euro Gewerbesteuer im Jahr. Beim bundesweiten Median von 380 % wären es 12.701,50 Euro, also 501,38 Euro weniger. Wer mehrere Standorte hat, muss die Zerlegung beachten; der Sitz ist dafür ohne Belang. Der Gewerbesteuer-Rechner rechnet mit eigenen Werten.

Welche Satzung gilt

Zuständig für die Festsetzung ist Probstzella selbst. Rechtsgrundlage sind § 16 GewStG und § 25 GrStG, bekannt gemacht wird die Satzung amtlich. Sie ist massgeblich, wenn sie von der Statistik abweicht.

Ein Link auf die Satzung fehlt für Probstzella noch. Bis dahin hilft die Gemeindeverwaltung weiter; für den Messbetrag ist das Finanzamt zuständig.

Häufige Fragen zu den Hebesätzen in Probstzella

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Probstzella?

395 % beträgt der Gewerbesteuer-Hebesatz (Berichtsjahr 2024). Daraus folgen bei 120.000 Euro Gewerbeertrag 13.202,88 Euro Steuer im Jahr.

Wie hoch ist die Grundsteuer B in Probstzella?

Für die Grundsteuer B gilt ein Hebesatz von 404 %, berichtsjahr 2024. Er wirkt auf den Messbetrag, nicht auf den Kaufpreis oder den Verkehrswert.

Ist die Gewerbesteuer in Probstzella hoch?

Im Vergleich zum Median Landkreis Saalfeld-Rudolstadt von 395 % liegt Probstzella genau darauf.

Wer setzt den Hebesatz fest?

Die Festsetzung erfolgt durch Satzung der Gemeinde Probstzella. Den Messbetrag ermittelt das Finanzamt.

Woraus sich die Angaben ergeben

Belege für die Hebesätze von Probstzella
QuelleStandAbgerufen
Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Regionaldatenbank Deutschland, Realsteuervergleich (71231-03-01-5) Berichtsjahr 2024 10. September 2026

Die Gemeinde setzt fest, das Finanzamt ermittelt den Messbetrag, ein steuerlicher Berater beurteilt den Einzelfall. Keine steuerliche Beratung. Mehr unter Methodik und im Rechner.